CO₂-Bonus sichern!*

Sie fahren ein E-Auto oder überlegen sich eines zu kaufen? Informieren Sie sich über die THG-Prämie!

Sie können ihr eingespartes CO₂** verkaufen. Zusammen mit unserem Partner co2.auto können wir Ihnen eine jährliche* Prämie anbieten.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen wie Sie die Prämie erhalten können.

Voraussetzungen

content-thg-1200x800 Besitz eines E-Autos

Sie haben ein E-Auto. Info: Plug-in-Hybrid Modelle werden bei der THG-Prämie leider nicht berücksichtig.

3-content-thg-1200x800 Papiere und Zulassung

Die Fahrzeugpapiere liegen Ihnen vor. Das E-Auto ist auf Sie oder ihre Firma zugelassen.

4-content-thg-1200x800 Profil bei co2.auto

Sie legen ein Profil bei co2.auto an und laden eine Kopie des Fahrzeugscheins ihres E-Autos hoch.


Was ist die THG-Quote / THG-Prämie?

THG-Quote steht für Treibhausgashandelsquote. Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß zu senken. Mit dem Kauf von eingesparten CO₂-Emissionen können die Unternehmen die vorgegebenen Quoten erreichen. Unternehmen können so mögliche Strafzahlungen vermeiden.

Der Verkauf von eingesparten CO₂-Emissionen war für Betreiber von öffentlichen oder privaten Ladepunkten vorgesehen. Seit Anfang 2022 dürfen aber auch private Elektroautofahrer das eingesparte CO₂ weiterverkaufen.

Zusammenfassung

Mineralölunternehmen kaufen aufgrund der THG-Quote eingesparte CO₂-Emissionen (=CO₂ Kompensation)
  • Halter von Elektrofahrzeugen können eingesparte CO₂-Emissionen "weiterverkaufen"
  • Anbieter wie co2.auto übernehmen die Abwicklung und Auszahlung der THG-Prämie
  • Sie bekommen für ihr E-Auto eine jährliche* Prämie

* Prämie kann variieren. Aktuelle Informationen zur Prämie finden Sie unter co2.auto

** Durch ein E-Auto eingespartes CO₂ im Vergleich zu einem Verbrenner-Fahrzeug.

Die THG-Prämie wird nicht von Autohaus Schneider e. K. ausgezahlt. Die Abwicklung und Auszahlung erfolgt durch den Partner co2.auto. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der THG-Prämie.

Alle Angaben und Abbildungen sind als unverbindlich zu betrachten und stellen eine annähernde Beschreibung dar.